25.01.2006 - 7.41 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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(Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der nochmaligen Diskussion in den Ausschüssen für Stadtplanung und Bauen, für Kultur und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.)

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Beschluss über die Werbesatzung  der Landeshauptstadt Potsdam  für den Teilbereich „Nördliche Vorstädte / Bornstedt“ vom 31.08.2005 (DS 05/SVV/0419) wird aufgrund der erkennbaren rechtlichen Bedenken der Sonderaufsichtsbehörde aufgehoben.

 

2.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Nördliche Vorstädte / Bornstedt“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

3.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung  vom  22.08.1996  wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen  auf  den  Bereich  südlich  des  Weißen Sees und Jungfernsees sowie westlich des Tiefen Sees und der Havel sowie nördlich des Parks Sanssouci und der Hegelallee sowie östlich der Amundsenstraße erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen