25.01.2006 - 5.1 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 103 „ Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen