25.01.2006 - 7.29 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 06/SV/0033 wird entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und des einfachen Änderungsverfahrens des Bebauungsplanentwurfes 66B „Nördliche Gartenstadt“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan 66B „Nördliche Gartenstadt“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

 

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Anlagen zur Vorlage