25.01.2006 - 7.4 Straßenausbaubeiträge

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion Die Linke. PDS eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schüler bringt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag ein und überweist diesen  anschließend in den Hauptausschuss.

Dieser Änderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

 

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.12.2004 wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Beteiligung der Anlieger

(1)        Die Verwaltung hat die betroffenen Anlieger frühzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn einer Baumaßnahme im Sinne von § 1 über Ausbauumfang, Ausbaustandard und voraussichtlich zu leistende Beiträge sowie über die Möglichkeit, sich gegen die Baumaßnahme auszusprechen, zu informieren. Die Information soll schriftlich durch Mitteilung an jeden betroffenen Anlieger erfolgen.

(2)        (2) Spricht sich eine Mehrheit der Anlieger gegen die geplante Straßenbaumaßnahme aus, ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, soweit nicht  lediglich Grundstückszufahrten im Sinne von § 11 hergestellt werden sollen.

 

 

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg erklärt sich mit der Überweisung der DS 05/SVV/01043 in den Hauptausschuss einverstanden und beantragt namens der Fraktion Die Linke. PDS die wörtliche Aufnahme der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in die Niederschrift.

Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die in der Satzung für Straßenausbaubeiträge vorgeschriebene Befragung der Anlieger vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen konsequent realisiert wird.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im März 2006 ein Bericht über die seit 2000 durchgeführten Straßenausbaumaßnahmen und die konkrete Form der Bürgerbefragung vorzulegen. Mit dem Bericht ist eine rechtliche Prüfung über die Folgen einer nicht durchgeführten Befragung der Anlieger vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen vorzulegen.

Angesichts der aufgetretenen Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Florastraße und der Potsdamer Straße ist den Anliegern für die jetzt erfolgte Aufforderung zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen ein Aufschub bis zu einer rechtlichen Klärung der Zahlungsvoraussetzungen zu erteilen.