25.01.2006 - 7.54 Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat gibt keine Empfehlung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, beantragt  die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Die in der Diskussion von der Stadtverordneten Geywitz, Fraktion SPD, gestellte Frage hinsichtlich des Erlasses einer Veränderungssperre einer Bundeswasserstraße und die Antwort des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8  „Griebnitzsee“ wird nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert (erweitert) gemäß Anlagen 1 und 2.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion SPD, hat seine Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung der DS 05/SVV/0057 nicht teilgenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen