01.03.2006 - 4.15 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und des einfachen Änderungsverfahrens des Bebauungsplanentwurfes 66B „Nördliche Gartenstadt“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan 66B „Nördliche Gartenstadt“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen