01.03.2006 - 6.17 Beschluss zur erneuten (eingeschränkten) öffent...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0120 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan  Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ entschieden (siehe Anlage 1a bis 1b).

 

  1. Das Bebauungsplan-Verfahren ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) weiterzuführen.

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ ist in der geänderten Form gemäß § 4a Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlage 2). Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.

 

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Anlagen zur Vorlage