01.03.2006 - 6.29 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 "Bor...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtplanung und Bauen eingebracht und anschließend entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2001 gefasste Satzungsbeschluss zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ (DS 01/SVV/0638) wird aufgehoben.

 

2.       Die mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  zur  1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ wird erneut bestätigt.

 

3.       Die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ wird  gemäß § 10 BauGB erneut als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage