01.03.2006 - 6.31 Vorgezogener Abwägungsbeschluss zum Bebauungspl...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Kultur.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0136 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Kultur wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Parkhauses auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks sowie deren Auswirkungen betreffen, entschieden. (Anlage 1)

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Kunstmuseums  (Fluxus+) sowie deren Auswirkungen betreffen, entschieden. (Anlage 2)

 

 

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Anlagen zur Vorlage