05.04.2006 - 5.14 Vorgezogener Abwägungsbeschluss zum Bebauungspl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung ist bei der DS 06/SVV/0136 nur über den 1. Punkt zu befinden, der Punkt 2 bleibt im Geschäftsgang, da noch Klärungsbedarf  besteht. 

 

Nachdem zum weiteren Umgang mit dem Punkt 2 mehrere Vorschläge unterbreitet werden, schlägt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich vor, die weitere Behandlung zurückzustellen, die weitere Verfahrensweise zu beraten und die Vorlage nach der Pause erneut aufzurufen.

Dagegen  erhebt sich kein Widerspruch.

 

Nach der Pause schlägt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller nach Beratung mit dem Präsidium, dem Oberbürgermeister und der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen  Folgendes vor:

Der 1. Punkt der DS 06/SVV/0136  wird zur Abstimmung gestellt. Vom Oberbürgermeister/der Verwaltung wird ein  neuer Beschlussvorschlag zum  Punkt 2  erarbeitet und vor der Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung (in Abänderung der Geschäftsordnung) dem Ausschuss für Kultur zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Abstimmung:

Diese  Verfahrenweise wird  

 

mit Stimmenmehrheit bestätigt.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Parkhauses auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks sowie deren Auswirkungen betreffen, entschieden. (Anlage 1)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen