05.04.2006 - 7.33 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Tür...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen   der   Träger  öffentlicher  Belange  zum  Bebauungsplan  Nr. 27  „Türkstraße“ entsprechend entschieden(s. Anlage 1a und 1b).

 

2.        Der Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage