05.04.2006 - 7.38 Teilung des Geltungsbereiches SAN-B01 "Ortsmitt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.38
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 05.04.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Teilung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes SAN-B 01 „Nowawes
Ortsmitte“ in die Teilbereiche SAN-B-01A
„Webergasse“ und SAN-B-01B
„Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4 BauGB. (s. Anlage 2)
2.
Den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-B 01B „Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4
BauGB aufzuheben.
3.
Den
Satzungsbeschluss vom 12.07.1999 für den Bebauungsplan SAN-B 01A
„Webergasse“ gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.
4.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur
Trägerbeteiligung für den
Bebauungsplan SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ sowie zu den vereinfachten
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan SAN-B-01A „Webergasse“ zu billigen.
(s. Anlage 3)
5.
Den
Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen
und die dazugehörige Begründung zu billigen. (s. Anlage 4)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
502,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
693,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|