05.04.2006 - 7.38 Teilung des Geltungsbereiches SAN-B01 "Ortsmitt...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Die Teilung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ in die Teilbereiche SAN-B-01A  „Webergasse“ und  SAN-B-01B „Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4 BauGB. (s. Anlage 2)

 

2.        Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-B 01B „Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.

 

3.        Den Satzungsbeschluss vom 12.07.1999 für den Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.

 

4.        Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur Trägerbeteiligung für den  Bebauungsplan SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ sowie zu den vereinfachten Änderungsverfahren für den Bebauungsplan SAN-B-01A „Webergasse“ zu billigen. (s. Anlage 3)

 

5.        Den Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen und die dazugehörige Begründung zu billigen. (s. Anlage 4)

 

 

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Anlagen zur Vorlage