03.05.2006 - 4.1 "Campus am Jungfernsee" Änderung des städtebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt, denen sich der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft angeschlossen hat:

 

Bei der Konzeption soll für den Uferweg durchgehend eine Breite von mindestens 6 Metern des öffentlichen Bereiches sicher gestellt werden. Unterschreitungen auf Grund der natürlichen Topografie sind zu begründen.

 

Für die Anlage von Bootsstegen ist ein Abstimmungsprozess mit der Uferkonzeption der Stadt Potsdam und dem Uferwegekonzept Gesamtstadt DS 01/0330 vorzunehmen.

 

Die städtebauliche Figur des Gewerbeteiles ist so zu überarbeiten, dass eine Vermittelung von der geraden Nedlitzer Straße zur bewegten Uferlinie erreicht wird. In der Geschossigkeit ist eine harmonische Einbindung in die Landschaft zu beachten.

In der Wohnbebauung ist in der am Wasser liegenden Reihe eine Auflockerung zu prüfen.

 

Die Anlage 2 – Städtebaulicher Entwurf Erläuterungsbericht

wird im Abschnitt Steganlagen um den nachfolgend markierten Satz ergänzt und lautet somit:

Für die direkt am Ufer gelegenen Grundstücke sollen private Steganlagen, die in die Gestaltung der Uferpromenade einbezogen sind, ermöglicht werden. Dabei ist von deutlich weniger als 7 Bootsstegen auszugehen.

Darüber hinaus sollen je nach Bedarf zwei weitere Bootsanleger entstehen. Die genaue Verortung und die Dimensionierung sind Bestandteil eines separaten Genehmigungsverfahrens.

 

Abstimmung:

Die von den Ausschüssen empfohlenen Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Entsprechend der Bitte der Stadtverordneten Hüneke namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist  folgende Protokollnotiz in die Niederschrift aufzunehmen:

 

Der Oberbürgermeister wird verpflichtet, jährlich bis zur Fertigstellung in der Stadtverordnetenversammlung über die Sanierung der Grundstücke einschließlich des Nachweises der Schadstofffreiheit von Boden und Grundwasser zu informieren.

 

Von der  Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wird die jährliche Information zugesagt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes:

 

-                      die Anpassung des städtebaulichen Rahmenvertrages mit dem Investor, der Objektgesellschaft Campus am Jungfernsee GmbH & CO. KG, der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

-                      auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes und des angepassten Vertrages den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Nedlitzer Kasernen“ zu überarbeiten.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass die mit der Änderung der städtebaulichen Planung verbundenen Änderungen der Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnahme nicht zu einer Reduzierung des der bisherigen Planung und dem bestehenden städtebaulichen Rahmenvertrag zugrunde gelegten Endwert i.S. des § 169 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 154 (2) BauGB führen.

 

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Bei der Konzeption soll für den Uferweg durchgehend eine Breite von mindestens 6 Metern des öffentlichen Bereiches sicher gestellt werden. Unterschreitungen auf Grund der natürlichen Topografie sind zu begründen.

 

Für die Anlage von Bootsstegen ist ein Abstimmungsprozess mit der Uferkonzeption der Stadt Potsdam und dem Uferwegekonzept Gesamtstadt DS 01/0330 vorzunehmen.

 

Die städtebauliche Figur des Gewerbeteiles ist so zu überarbeiten, dass eine Vermittelung von der geraden Nedlitzer Straße zur bewegten Uferlinie erreicht wird. In der Geschossigkeit ist eine harmonische Einbindung in die Landschaft zu beachten.

In der Wohnbebauung ist in der am Wasser liegenden Reihe eine Auflockerung zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen