03.05.2006 - 4.6 Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage und den Änderungen (siehe
Austauschseiten, Anlage 2, die im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am
25.04.06 ausgereicht wurden) zugestimmt.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Der
Beschlusstext ist um einen Punkt zu ergänzen:
3. Die Abwägungsformulierung ist entsprechend der Änderung in GE-e2 anzupassen.
Diese Ergänzung wird von der Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz übernommen.
Vor
Eintritt in die Diskussion macht der Stadtverordnete Dr. Seidel als
Ausschussvorsitzender auf die gegenwärtige Situation im Ausschuss für
Stadtplanung und Bauen aufmerksam und bittet, dies in der Niederschrift zu vermerken:
Auf
Grund des Umfangs der in den
letzten Sitzungen überwiesenen Vorlagen befinde sich der Ausschuss am Rande seiner Leistungsfähigkeit. Bei
zwei Punkten seien Fehler aufgetreten, die „bei normaler Arbeit“ nicht
aufgetreten wären.
(Die
wörtliche Wiedergabe dieses Redebeitrages ist entsprechend dem Antrag der
Fraktion SPD der Niederschrift als Anlage beigefügt.)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr.41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich Filmpark
entsprechend Anlage 1a, 1b und 1c
entschieden.
2.
Die 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich Filmpark wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3. Die Abwägungsformulierung
ist entsprechend der Änderung in GE-e2 anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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