03.05.2006 - 4.7 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/93 "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und der Ortsbeirat Golm haben der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ entsprechend der Anlagen 1, 1A und 1B entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Golm  vom 29.05.1995 und 10.07.1995 behält ansonsten ihre Gültigkeit.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ (Ortsteil Golm) wird gemäß § 10 BauGB  als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen