03.05.2006 - 4.8 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Tür...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

An den Beschlusstext soll angefügt werden:

  1. Bei der Realisierung der Feuerwache sind mit Rücksicht auf die Blickbezüge aus dem Babelsberger Park in Richtung Nikolaikirche folgende Höhen nicht zu überschreiten

Verwaltungsbau / Wagenhalle   14,60 m über Gelände
(Front zur Holzmarktstraße)

Werkstattbereich (Front zur Türkstraße) 7,50 m über Gelände
(Front zur Türkstraße)  (Schlauchturm 24,20 m)

 

Diese Höhenbegrenzungen gelten auch für etwa später notwendig werdende bauliche Veränderungen.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Beschlusstext ist um einen Punkt zu ergänzen:

4.        In den Flurstücken an der Berliner Straße ist die Baulinie nördlich der Türkstraße an der Baulinie der Gebäude  südlich des Berliner Tores zu orientieren, d. h., entsprechend nach Westen zu verlegen. Festsetzungen und Planzeichnung sind entsprechend zu ändern.

 

Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz weist darauf hin, dass hier die Grundzüge der Planung betroffen seien; eine nochmalige Änderung der Planzeichnung bedeute, dass das Bebauungsplanverfahren u. U. noch einmal neu ausgelegt werden müsse.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung um einen Punkt 3 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen   der   Träger  öffentlicher  Belange  zum  Bebauungsplan  Nr. 27  „Türkstraße“ entsprechend entschieden(s. Anlage 1a und 1b).

 

2.        Der Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

3.        Bei der Realisierung der Feuerwache sind mit Rücksicht auf die Blickbezüge aus dem Babelsberger Park in Richtung Nikolaikirche folgende Höhen nicht zu überschreiten

       Verwaltungsbau / Wagenhalle                  14,60 m über Gelände
(Front zur Holzmarktstraße)

Werkstattbereich (Front zur Türkstraße)             7,50 m über Gelände
(Front zur Türkstraße)                                 (Schlauchturm 24,20 m)

 

Diese Höhenbegrenzungen gelten auch für etwa später notwendig werdende bauliche Veränderungen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen