03.05.2006 - 4.8 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Tür...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung
zugestimmt:
An den
Beschlusstext soll angefügt werden:
- Bei der Realisierung der Feuerwache sind mit Rücksicht
auf die Blickbezüge aus dem Babelsberger Park in Richtung Nikolaikirche
folgende Höhen nicht zu überschreiten
Verwaltungsbau / Wagenhalle 14,60 m über Gelände
(Front zur Holzmarktstraße)
Werkstattbereich (Front zur
Türkstraße) 7,50 m über Gelände
(Front zur Türkstraße) (Schlauchturm
24,20 m)
Diese
Höhenbegrenzungen gelten auch für etwa später notwendig werdende bauliche
Veränderungen.
Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Beschlusstext
ist um einen Punkt zu ergänzen:
4. In den Flurstücken an der Berliner Straße ist die Baulinie nördlich der Türkstraße an der Baulinie der Gebäude südlich des Berliner Tores zu orientieren, d. h., entsprechend nach Westen zu verlegen. Festsetzungen und Planzeichnung sind entsprechend zu ändern.
Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz weist darauf hin, dass hier die Grundzüge der Planung betroffen seien; eine nochmalige Änderung der Planzeichnung bedeute, dass das Bebauungsplanverfahren u. U. noch einmal neu ausgelegt werden müsse.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Ergänzung wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 2
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung um einen Punkt 3 wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan Nr. 27
„Türkstraße“ entsprechend entschieden(s. Anlage 1a und 1b).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3.
Bei
der Realisierung der Feuerwache sind mit Rücksicht auf die Blickbezüge aus dem
Babelsberger Park in Richtung Nikolaikirche folgende Höhen nicht zu
überschreiten
Verwaltungsbau
/ Wagenhalle 14,60 m über Gelände
(Front zur Holzmarktstraße)
Werkstattbereich
(Front zur Türkstraße) 7,50 m über Gelände
(Front zur Türkstraße) (Schlauchturm 24,20 m)
Diese Höhenbegrenzungen gelten auch für etwa später notwendig werdende bauliche Veränderungen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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25 kB
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41 kB
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30 kB
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