03.05.2006 - 4.9 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 "Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Nachdem
die DS 06/SVV/0247 zunächst abgestimmt wurde, meldet sich die Stadtverordnete
Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geschäftsordnung.
Sie
habe keine Möglichkeit gehabt, einen Änderungsantrag einzubringen, da sie zum
Zeitpunkt des Aufrufs von Wortmeldungen durch eine Nachfrage aus dem Präsidium
abgelenkt war.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis, beantragt die Wiederaufnahme
der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
20 Ja-Stimmen angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen.
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Bebauung südöstlich der Villa Alexander ist in Art und Maß der Nutzung
auf den Bestand vor ungenehmigten baulichen Maßnahmen zu begrenzen, d. h., WA
ist nur das ehemalige Gärtnerhaus, alle anderen sind als Nebengebäude auszuweisen.
Die
östliche Bebauung seeseitig an der Bertinistr. gegenüber der Villa Gutmann ist
nach Art und Maß der Nutzung auf den Bestand vor ungenehmigten Veränderungen
zurückzuführen auf ein Remisengebäude.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Die Rücküberweisung
der DS 06/SV/0247 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen – mit
dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 10
„Bertinistraße / Jungfernsee“ entsprechend Anlage 1, 1a und 1b entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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