03.05.2006 - 4.9 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 "Ber...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Nachdem die DS 06/SVV/0247 zunächst abgestimmt wurde, meldet sich die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geschäftsordnung.

Sie habe keine Möglichkeit gehabt, einen Änderungsantrag einzubringen, da sie zum Zeitpunkt des Aufrufs von Wortmeldungen durch eine Nachfrage aus dem Präsidium abgelenkt war.

 

Antrag zur  Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis, beantragt die Wiederaufnahme der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 20 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Bebauung südöstlich der Villa Alexander ist in Art und Maß der Nutzung auf den Bestand vor ungenehmigten baulichen Maßnahmen zu begrenzen, d. h., WA ist nur das ehemalige Gärtnerhaus, alle anderen sind als Nebengebäude  auszuweisen.

 

Die östliche Bebauung seeseitig an der Bertinistr. gegenüber der Villa Gutmann ist nach Art und Maß der Nutzung auf den Bestand vor ungenehmigten Veränderungen zurückzuführen auf ein Remisengebäude.

 

 

Antrag zur  Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen. 

 

Abstimmung:

Die Rücküberweisung der DS 06/SV/0247 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauenmit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ entsprechend Anlage 1, 1a und 1b entschieden.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage