03.05.2006 - 4.10 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-1 "N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage einschließlich den Ergänzungsblättern, die den Mitgliedern des o. g. Ausschusses und den Fraktionen ausgereicht wurden, zugestimmt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, (da die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ihr Votum noch nicht abgegeben habe).

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordneten Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ergänzung des Beschlusstextes um folgende Punkte:

 

3.  Am Eckgrundstück Schwanenallee/Böcklin-/Menzelstraße ist die Bauhöhe auf drei Geschosse festzusetzen.

4.       Die Bebaubarkeit des Grundstückes Seestraße 7 (Ecke Rubensstraße) ist zu streichen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt die Ergänzung des Beschlusstextes wie folgt:

 

3.       An der Schwanenallee/Böcklin-/Menzelstaße ist das Eckgebäude WA 1 von IV (G) auf III (G) zu ändern.

 

Im Weiteren beantragt der Stadtverordnete Dr. Seidel, über die Punkte einzeln abzustimmen.

 

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird diese Textfassung als Punkt 3. des Beschlusstextes von der Stadtverordneten Hüneke übernommen. 

 

 

Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz weist darauf hin, dass die beantragten Änderungen die Grundzüge der Planung berühren und dazu führen, dass der Bebauungsplan am 20. Juli 2006 nicht zur Satzung geführt werden könne und das Verfahren von Neuem zu beginnen sei. Im Weiteren gibt sie Informationen, dass zum Grundstück Schwanenallee/Böcklinstraße 1998 nach Zustimmung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die Baugenehmigung erteilt worden sei und der Bau inzwischen begonnen habe.

Den Darlegungen schließen sich mehrere Nachfragen zu Rechtsfolgen (bestandskräftige Baugenehmigung für 4 Geschosse), möglichen Schadensersatzforderungen sowie  der Notwendigkeit einer nochmaligen öffentlichen Auslegung des B-Planes und Folgen für die Kleingärten an.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Oldenburg, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragt, die weitere Behandlung der Vorlage bis nach der 1. Pause zurückzustellen und die aufgeworfenen Fragen und deren rechtliche Auswirkungen zu klären.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Nach der Pause wird dieser Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen und im Auftrag des Oberbürgermeisters  erläutert der Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Bauen Herr Goetzmann, dass die zur Diskussion stehenden Veränderungen in den Bebauungsplänen einerseits das Streichen von baulichen Möglichkeiten, andererseits eine Reduzierung in der Geschossigkeit beinhalten was bedeute, ‚in die Grundzüge der Planung einzugreifen’.

Lt. § 4 a Abs. 3 BauGB oder in der alten Verfahrensregelung im § 3 Abs. 3 BauGB bedürfen Änderungen eines Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung eines erneuten Beteiligungsverfahrens, also einer erneuten öffentlichen Auslegung, wenn in Sachverhalte eingegriffen wird, die für die Abwägung ein wesentlicher Gesichtspunkt sind und oder die Betroffenheiten erstmalig oder neu aufwerfen. Hier müsse dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich im Verfahren dazu zu äußern.

Im Weiteren erläutert Herr Goetzmann, dass dies unter Verfahrensabwicklungsgesichtspunkten aktuell ein ausgesprochen schwieriges Problem insofern sei, als die  zur Diskussion stehenden Bebauungspläne noch auf der Grundlage von Überleitungsvorschriften des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau beruhen, die am 20.07.2006 auslaufen. Ansonsten gelten die neuen veränderten Verfahrensvorschriften und es müssten wesentliche Teile des Verfahrens wiederholen werden. Für den B-Plan 35-1 bedeute dies, dass das neue Baurecht nicht in Anspruch genommen werden könne.

 

Zur Frage von Entschädigungsansprüchen sei davon auszugehen, dass die jeweiligen Betroffenen Schadensersatzsprüche geltend machen. Hier komme ein so genannter Planungsschaden nach § 42 BauGB in Betracht. In einem der angesprochenen Fälle habe man  darüber hinaus noch die Problematik, dass es einen Schadensersatzanspruch aus einem Vertrauensschaden gebe, da es sich um ein Grundstück handele, das die Stadt mit der Option der Nutzung als Bauland gegen ein bisheriges Baulandgrundstück getauscht habe, das aber als Kinderspielplatz genutzt ist und auch weiterhin genutzt werden solle.

 

Die wörtliche Wiedergabe des Redebeitrages ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss beantwortet Herr Goetzmann die Nachfragen von Stadtverordneten.

 

Abstimmung:

Die vom Stadtverordneten Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragte Einzelabstimmung der Punkte 3. und 4. wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 17 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Ergänzung des Beschlusstextes um die Punkte 3. und 4. wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 10 Ja-Stimmen.

 

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, hat bei der Abstimmung der DS 06/SVV/0248 mit „NEIN“ gestimmt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ entsprechend Anlage 1, 1a und 1b entschieden.

 

2.        Der Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen