03.05.2006 - 4.11 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-2 "S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die
Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Für
den Bereich der Tankstelle (Flurstück 467) ist eine Reduzierung der maximalen
Geschossigkeit von drei- auf zweigeschossig vorzunehmen.
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Auf
den Grundstücken Seestraße 4 und 5 ist die Bauhöhe auf zwei Geschosse
festzusetzen. Für das Tankstellengrundstück (Flurstück 467) wird eine maximale
Bebauungshöhe von 6 m festgesetzt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Oldenburg, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragt die
Zurückstellung der weiteren Behandlung und die Klärung der in der Diskussion
aufgeworfenen Fragen bis nach der 1. Pause.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Nach der
Behandlung des Tagesordnungspunktes 4.10 wird diese Drucksache von der
Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller erneut aufgerufen.
Die Erläuterungen, die er zum Tagesordnungspunkt 4.10 gegeben hat, ergänzt der Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Bauen Herr Goetzmann dahingehend, dass im Hinblick auf die Frage von Planungsschadenansprüchen davon auszugehen sei, dass „an beiden fraglichen Stellen dieses eher streitig sein dürfte“.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen werden
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 5
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom
Stadtverordneten Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragte Änderung wird
mit 21
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 13
Ja-Stimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-2
„Südliche Berliner Vorstadt“ entsprechend Anlage 1, 1a und 1b entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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