03.05.2006 - 4.11 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-2 "S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Für den Bereich der Tankstelle (Flurstück 467) ist eine Reduzierung der maximalen Geschossigkeit von drei- auf zweigeschossig vorzunehmen.

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Auf den Grundstücken Seestraße 4 und 5 ist die Bauhöhe auf zwei Geschosse festzusetzen. Für das Tankstellengrundstück (Flurstück 467) wird eine maximale Bebauungshöhe von 6 m festgesetzt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Oldenburg, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragt die Zurückstellung der weiteren Behandlung und die Klärung der in der Diskussion aufgeworfenen Fragen bis nach der 1. Pause.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 4.10 wird diese Drucksache von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller erneut aufgerufen.

 

Die Erläuterungen, die er zum Tagesordnungspunkt 4.10 gegeben hat, ergänzt der Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Bauen Herr Goetzmann dahingehend, dass im Hinblick auf die Frage von Planungsschadenansprüchen  davon auszugehen sei, dass „an beiden fraglichen Stellen dieses eher streitig sein dürfte“.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Stadtverordneten Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragte Änderung wird

 

mit 21 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 13 Ja-Stimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ entsprechend Anlage 1, 1a und 1b entschieden.

 

2.        Der Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen