03.05.2006 - 4.13 Teilung des Geltungsbereiches SAN-B01 "Ortsmitt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Teilung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ in die Teilbereiche SAN-B-01A  „Webergasse“ und  SAN-B-01B „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs.4 BauGB. (s. Anlage 2)

 

2.        Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-B 01B „Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.

 

3.        Satzungsbeschluss vom 12.07.1999 für den Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.

 

4.        Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur Trägerbeteiligung für den  Bebauungsplan SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ sowie zu den vereinfachten Änderungsverfahren für den Bebauungsplan SAN-B-01A „Webergasse“ zu billigen. (s. Anlage 3)

 

5.        Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen und die dazugehörige Begründung zu billigen. (s. Anlage 4)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen