03.05.2006 - 4.15 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für str...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft und der Hauptausschuss haben der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

§ 10

Sätze 1, 2 und 3 werden Absatz 1.

 

Satz 1 wird wie folgt ergänzt:

Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über die Art und deren Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge sowie mit Hinweis auf die Möglichkeit nach § 10 Absatz 2 schriftlich zu informieren.

 

Satz 4 wird Absatz 2 mit folgendem Wortlaut:

Wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen (§ 8) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht, ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Satz 5 wird Absatz 3. 

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Der Ausschuss für Finanzen hat der Verwaltung empfohlen,  den § 10 wie folgt zu ändern:

 

§ 10

Sätze 1 und 2 werden Absatz 1

 

In Satz 1 ist nach anfallenden Beiträgen einzufügen und über die Widerspruchsmöglichkeit (§ 10 Abs. 2) zu informieren.

 

Satz 3 wird Absatz 2 mit folgendem Wortlaut:

Wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen (§ 8) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht, ist die Angelegenheit der Stadtver- ordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Satz 4 wird Absatz 3.  

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen