03.05.2006 - 4.15 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und
Landwirtschaft und der Hauptausschuss haben der Vorlage mit folgenden
Änderungen zugestimmt:
§ 10
Sätze 1,
2 und 3 werden Absatz 1.
Satz 1
wird wie folgt ergänzt:
Die
Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über die
Art und deren Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für
das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge sowie mit Hinweis auf
die Möglichkeit nach § 10 Absatz 2 schriftlich zu informieren.
Satz 4 wird Absatz 2 mit folgendem Wortlaut:
Wenn eine
Mehrheit der Beitragspflichtigen (§ 8) innerhalb eines Monats nach Zugang der
Mitteilung der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht, ist die Angelegenheit
der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Satz 5
wird Absatz 3.
Abstimmung:
Die o. g.
Änderungen werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Der Ausschuss
für Finanzen hat der Verwaltung empfohlen, den § 10 wie folgt zu ändern:
§ 10
Sätze 1 und 2 werden Absatz 1
In
Satz 1 ist nach anfallenden Beiträgen einzufügen und über die
Widerspruchsmöglichkeit (§ 10 Abs. 2) zu informieren.
Satz
3 wird Absatz 2 mit folgendem Wortlaut:
Wenn
eine Mehrheit der Beitragspflichtigen (§ 8) innerhalb eines Monats nach Zugang
der Mitteilung der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht, ist die
Angelegenheit der Stadtver- ordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Satz
4 wird Absatz 3.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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