03.05.2006 - 6.28 Billigung der Abwägung und erneuter Auslegungsb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates in  den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

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Beschlussorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

1.      Die Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gebilligt.

2.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 65 „Ruinenberg-Kaserne“ mit integriertem Umweltbericht wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage