03.05.2006 - 6.30 22. Änderung des Flächennutzungsplans und Ausle...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0368 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ist durchzuführen (s. Anlage 2).

 

2.        Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (s. Anlagen 1 und 3).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage