03.05.2006 - 6.35 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 01.04.199...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.35
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
DS 06/SVV/0381, 06/SVV/0388 und 06/SVV/0385 werden gemeinsam von der
Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz
eingebracht.
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und
in den Ortsbeirat Satzkorn.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 06/SVV/0381 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und in den
Ortsbeirat Satzkorn wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“ vom 01.04.1997 wird
aufgehoben.
2.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zum geänderten Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT
Satzkorn entsprechend Anlage 1 und 1A entschieden. Die Abwägungsentscheidung
der ehemaligen Gemeindevertretung Satzkorn vom 01.04.1997 behält ansonsten ihre
Gültigkeit.
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn wird in der geänderten
Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung
wird gebilligt (s. Anlage 2).
4.
Dem
städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn, wird
zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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