03.05.2006 - 6.35 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 01.04.199...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 06/SVV/0381, 06/SVV/0388 und 06/SVV/0385 werden gemeinsam von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und in den Ortsbeirat Satzkorn.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0381 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und in den Ortsbeirat Satzkorn wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“ vom 01.04.1997 wird aufgehoben.

 

2.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der  erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum geänderten Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn entsprechend Anlage 1 und 1A entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Satzkorn vom 01.04.1997 behält ansonsten ihre Gültigkeit.

 

3.        Der Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn wird in der geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

4.        Dem städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn, wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage