03.05.2006 - 6.37 Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0385 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt - Örtliche Bauvorschrift der Landeshauptstadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Brandenburger Vorstadt – gemäß  § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), in der geänderten Fassung (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage