03.05.2006 - 6.43 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Marquardt.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0389 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Marquardt wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 106 „An der Hauptstraße/Haseleck“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, hier: Aktualisierung der Prioritätenfestlegung (DS 06/SVV/0139), durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage