03.05.2006 - 6.46 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie in den Hauptausschuss.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller gibt bekannt, dass der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion SPD, seine Befangenheit erklärt hat und an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teilnimmt

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0394 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).

 

 

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Anlagen zur Vorlage