03.05.2006 - 6.39 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die  Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0390 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ entsprechend entschieden (siehe Anlage 1a und 1b).

 

2.        Der Bebauungsplan  Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage