03.05.2006 - 6.39 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.39
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beantwortung
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 06/SVV/0390 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der
vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße /
Blumenstraße“ entsprechend entschieden (siehe Anlage 1a und 1b).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-1
„Ribbeckstraße / Blumenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).