03.05.2006 - 6.36 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 Sc...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Den Fraktionen und den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen wurde der städtebauliche Vertrag als TISCHVORLAGE ausgereicht.

 

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0388 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Variante A

1.                  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ entsprechend Anlage 1,1.0,1a und 1b entschieden.

2.                  Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

3.                  Dem städtebaulichen Vertrag (s. Anlage 3) wird zugestimmt.

 

      Variante B

1.                  Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend Variante 3 der Anlage 1.0 in der Weise zu ändern, dass Baurechte lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt werden. Die Abwägungs­vorschläge sind unter Berücksichtigung dieser Entscheidung anzupassen und der Entwurf zum Beschluss für eine erneute öffentliche Auslegung vorzubereiten.

 

2.                  Drohende rechtliche Auseinandersetzungen zum Planungsrecht und/oder zu Erhaltungs­verpflichtungen in Bezug auf das Baudenkmal werden hingenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage