03.05.2006 - 6.36 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.36
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Den Fraktionen und den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen wurde der städtebauliche Vertrag als TISCHVORLAGE ausgereicht.
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 06/SVV/0388 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Variante A
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3
„Schwanenallee / Berliner Straße“ entsprechend Anlage 1,1.0,1a und 1b
entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage
2).
3.
Dem
städtebaulichen Vertrag (s. Anlage 3) wird zugestimmt.
Variante B
1.
Der
Bebauungsplanentwurf ist entsprechend Variante 3 der Anlage 1.0 in der Weise zu
ändern, dass Baurechte lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt
werden. Die Abwägungsvorschläge sind unter Berücksichtigung dieser
Entscheidung anzupassen und der Entwurf zum Beschluss für eine erneute
öffentliche Auslegung vorzubereiten.
2.
Drohende
rechtliche Auseinandersetzungen zum Planungsrecht und/oder zu Erhaltungsverpflichtungen
in Bezug auf das Baudenkmal werden hingenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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27,5 kB
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58,5 kB
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76 kB
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5,2 MB
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5
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1,1 MB
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6
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34 kB
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