18.05.2006 - 12 Umstufung der Bundesstraße 1 im Bereich der Pot...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Prof. Staadt erörtert anhand von Folien die derzeitige sowie die geplante Verkehrssituation.

Er weist auf die deutliche Verbesserung der Verkehrssituation für die Fußgänger aufgrund der geplanten Querungshilfen hin.

 

Herr Kirsch hat Informationen, dass man auf Bundesstraßen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h einrichten kann.

 

Herr Prof. Staadt erklärt, dass dies so nicht richtig ist.

 

Herr Schrewe macht deutlich, das man auf Bundesstraßen durchaus aus Gründen der Sicherheit und Ordnung die Höchstgeschwindigkeit herabsetzen kann.

 

Herr Dr. Grittner spricht die geplante Rückverlegung des Stadtkanals in das alte Bett in der Dortustraße an. Dies ist dann aus seiner Sicht nicht möglich.

Er fragt, wieviele Anwohner in der Yorckstraße von der neuen Verkehrssituation betroffen sind.

 

Herr Schrewe erklärt, dass der spätere Kanalverlauf hier keine Berücksichtigung gefunden hat. Er betont, dass es auch weiterhin Ziel ist, die Bundesstraßen aus der Stadt herauszunehmen.

 

Herr Lehmann würde einen heutigen Beschluss der Drucksache begrüßen. Er fragt, wie die immense Steigerung der Belastung am Knotenpunkt Dortustraße/Yorckstraße den Anwohner vermittelt werden soll.

Er fragt, ob durch die Umverlegung der Straßenbahntrasse möglicherweise Fördergelder zurückgezahlt werden müssen.

 

Herr Mühlberg fragt, ob es die Möglichkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h gibt.

Aus seiner Sicht ist der Wegfall der Parkflächen in der Yorckstraße erheblich. Hier sollte auf die beiden umliegenden Parkhäuser deutlicher hingewiesen werden.

 

Herr Arndt fragt, ob die ISES wieder thematisiert wird.

 

Herr Schrewe erklärt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h unüblich ist. Dies müsste geprüft werden.

 

Herr Prof. Staadt weist darauf hin, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen der Humboldtbrücke die B1 künftig über Breite Straße – Friedrich-List-Straße – Nuthestraße – Berliner-Straße geführt werden könnte. Diese Möglichkeiten stehen aber 2008 noch nicht zur Verfügung.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h ist verkehrsrechtlich möglich, aber die Lärmminderung wäre deutlich niedriger.

 

Frau Haan erklärt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden kann, ob möglicherweise Fördergelder aufgrund der Umverlegung der Straßenbahntrasse zurückgezahlt werden müssen.

 

Frau Dr. Lotz informiert über die Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Sport, dass die Ausschüsse Stadtplanung und Bauen sowie Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft insbesondere die Problematik der Schulwegsicherung im Auge behalten sollen.

 

Herr Jäkel weist auf den ersten Satz der Vorbemerkung hin. Aus seiner Sicht ist die Umverlegung der B1 keine zwingende Voraussetzung für die Bebaubarkeit des Alten Marktes. Lediglich für eine vorgelagerte Bebauung in der Grünanlage und in der jetzigen Friedrich-Ebert-Straße wäre so etwas erforderlich, aber eine zusätzliche Bebauung vor der aktuellen Baufront in dieser Straße ist seines Erachtens nach weder sinnvoll noch erforderlich.

Auch ist aus seiner Sicht die Anbindung der  Friedrich-Ebert-Straße über die Schloßstraße nicht sinnvoll. Es ist möglich, die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Stadtschloss und Filmmuseum direkt an die Kreuzung Breite Straße / Lange Brücke mit wenigstens einer Fahrspur in jede Richtung anzuschließen.

 

Er macht darauf aufmerksam, dass die Umverlegung der B1 in die Dortustraße und die Yorckstraße eine Verkehrsverlagerung von einem kaum bewohnten Straßenzug in einen Bereich, der mehr als dreimal so viele Bewohner und eine Grundschule hat und bittet die Verwaltung, die Anzahl der von der Maßnahme betroffenen Anwohner festzustellen.

Des weiteren kritisiert er die negativen Auswirkungen für die Umverlegung des Stadtkanals, die nachhaltige Schädigung der Lebensbedingungen der Anwohner und für die Grundschule 8 sowie den Wegfall von fast 100 Parkflächen.

Er weist auch auf die Anregungen in der Auswertung der Beteiligung der Fachbehörden hin, insbesondere auf die Punkte 9.5; 9.6; 9.7; 9.8; 11.1; 11.2; 12.2 und 12.3. Daher kann er der Drucksache in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Schlomm macht ebenfalls deutlich, dass er der Drucksache so nicht zustimmen kann.

 

Herr Arndt macht deutlich, dass dies lediglich ein Zwischenschritt für eine spätere Lösung sein kann. Unter diesem Aspekt könnte er der Drucksache zustimmen.

 

Herr Lehmann unterstützt die Drucksache.

 

Herr Kirsch fragt, ob die Umleitung auch möglich ist, wenn die Drucksache nicht beschlossen wird.

 

Herr Schrewe erklärt, dass eine Umleitung für diesen langen Zeitraum dann nicht möglich ist.

 

Herr Kapuste macht deutlich, dass sich hier Bund und Land auch beteiligen sollten.

 

Herr Schrewe erklärt, dass hier die Regelungen des Bundesstraßengesetztes greifen. Demnach ist einen Kommune mit über 800 000 Einwohnern Straßenbaulastträger. MIR und Bundesminister müssen ihre Zustimmung geben.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Bundesstraße 1 wird im Bereich der Potsdamer Mitte ein Umstufungsverfahren durchgeführt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6
Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage