18.05.2006 - 12 Umstufung der Bundesstraße 1 im Bereich der Pot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Do., 18.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Prof. Staadt
erörtert anhand von Folien die derzeitige sowie die geplante Verkehrssituation.
Er weist auf die deutliche Verbesserung der Verkehrssituation für die Fußgänger aufgrund der geplanten Querungshilfen hin.
Herr
Kirsch hat
Informationen, dass man auf Bundesstraßen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf 30 km/h einrichten kann.
Herr
Prof. Staadt
erklärt, dass dies so nicht richtig ist.
Herr
Schrewe macht
deutlich, das man auf Bundesstraßen durchaus aus Gründen der Sicherheit und
Ordnung die Höchstgeschwindigkeit herabsetzen kann.
Herr
Dr. Grittner
spricht die geplante Rückverlegung des Stadtkanals in das alte Bett in der
Dortustraße an. Dies ist dann aus seiner Sicht nicht möglich.
Er fragt,
wieviele Anwohner in der Yorckstraße von der neuen Verkehrssituation betroffen
sind.
Herr
Schrewe erklärt,
dass der spätere Kanalverlauf hier keine Berücksichtigung gefunden hat. Er
betont, dass es auch weiterhin Ziel ist, die Bundesstraßen aus der Stadt
herauszunehmen.
Herr
Lehmann würde einen
heutigen Beschluss der Drucksache begrüßen. Er fragt, wie die immense
Steigerung der Belastung am Knotenpunkt Dortustraße/Yorckstraße den Anwohner
vermittelt werden soll.
Er fragt, ob durch die Umverlegung der Straßenbahntrasse möglicherweise Fördergelder zurückgezahlt werden müssen.
Herr
Mühlberg fragt, ob
es die Möglichkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h gibt.
Aus
seiner Sicht ist der Wegfall der Parkflächen in der Yorckstraße erheblich. Hier
sollte auf die beiden umliegenden Parkhäuser deutlicher hingewiesen werden.
Herr
Arndt fragt, ob die
ISES wieder thematisiert wird.
Herr
Schrewe erklärt,
dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h unüblich ist. Dies müsste
geprüft werden.
Herr
Prof. Staadt weist
darauf hin, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen der Humboldtbrücke die B1 künftig
über Breite Straße – Friedrich-List-Straße – Nuthestraße – Berliner-Straße
geführt werden könnte. Diese Möglichkeiten stehen aber 2008 noch nicht zur
Verfügung.
Eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h ist verkehrsrechtlich möglich, aber die
Lärmminderung wäre deutlich niedriger.
Frau
Haan erklärt, dass
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden kann, ob
möglicherweise Fördergelder aufgrund der Umverlegung der Straßenbahntrasse
zurückgezahlt werden müssen.
Frau
Dr. Lotz informiert
über die Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Sport, dass die Ausschüsse
Stadtplanung und Bauen sowie Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
insbesondere die Problematik der Schulwegsicherung im Auge behalten sollen.
Herr
Jäkel weist auf den
ersten Satz der Vorbemerkung hin. Aus seiner Sicht ist die Umverlegung der B1
keine zwingende Voraussetzung für die Bebaubarkeit des Alten Marktes. Lediglich
für eine vorgelagerte Bebauung in der Grünanlage und in der jetzigen
Friedrich-Ebert-Straße wäre so etwas erforderlich, aber eine zusätzliche
Bebauung vor der aktuellen Baufront in dieser Straße ist seines Erachtens nach
weder sinnvoll noch erforderlich.
Auch ist
aus seiner Sicht die Anbindung der
Friedrich-Ebert-Straße über die Schloßstraße nicht sinnvoll. Es ist
möglich, die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Stadtschloss und Filmmuseum direkt
an die Kreuzung Breite Straße / Lange Brücke mit wenigstens einer Fahrspur in
jede Richtung anzuschließen.
Er macht
darauf aufmerksam, dass die Umverlegung der B1 in die Dortustraße und die
Yorckstraße eine Verkehrsverlagerung von einem kaum bewohnten Straßenzug in
einen Bereich, der mehr als dreimal so viele Bewohner und eine Grundschule hat
und bittet die Verwaltung, die Anzahl der von der Maßnahme betroffenen Anwohner
festzustellen.
Des
weiteren kritisiert er die negativen Auswirkungen für die Umverlegung des
Stadtkanals, die nachhaltige Schädigung der Lebensbedingungen der Anwohner und
für die Grundschule 8 sowie den Wegfall von fast 100 Parkflächen.
Er weist
auch auf die Anregungen in der Auswertung der Beteiligung der Fachbehörden hin,
insbesondere auf die Punkte 9.5; 9.6; 9.7; 9.8; 11.1; 11.2; 12.2 und 12.3.
Daher kann er der Drucksache in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.
Herr
Dr. Schlomm macht
ebenfalls deutlich, dass er der Drucksache so nicht zustimmen kann.
Herr
Arndt macht
deutlich, dass dies lediglich ein Zwischenschritt für eine spätere Lösung sein
kann. Unter diesem Aspekt könnte er der Drucksache zustimmen.
Herr
Lehmann unterstützt
die Drucksache.
Herr
Kirsch fragt, ob die Umleitung auch möglich ist, wenn die Drucksache nicht
beschlossen wird.
Herr
Schrewe erklärt,
dass eine Umleitung für diesen langen Zeitraum dann nicht möglich ist.
Herr
Kapuste macht
deutlich, dass sich hier Bund und Land auch beteiligen sollten.
Herr
Schrewe erklärt,
dass hier die Regelungen des Bundesstraßengesetztes greifen. Demnach ist einen
Kommune mit über 800 000 Einwohnern Straßenbaulastträger. MIR und
Bundesminister müssen ihre Zustimmung geben.
Anlagen zur Vorlage
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