18.05.2006 - 2 Mitteilungen der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Informationen aus dem Fachbereich Feuerwehr

 

Herr Hülsebeck informiert über folgende drei Brände der letzten Zeit und zeigt die entsprechenden Fotos:

-          ALBA am 06.05.2006

-          Zeppelinstraße am 10.05.2006

-          STEP am 11.05.2006

 

Des weiteren informiert Herr Hülsebeck, dass die Feuerwehr jetzt auch über ein neues Boot verfügt, welches insbesondere zur Menschenrettung, zur Brandbekämpfung vom Wasser aus und zur Errichtung von Ölsperren auf dem Wasser verwendet werden soll.

 

Herr Grünberg fragt, wie viele Feuerwehrleute bei diesen Einsätzen verletzt wurden und welche Verletzungen es waren.

 

Herr Hülsebeck erklärt, dass dies leichte Verletzungen  an den Augen waren, die durch den eingesetzten Löschschaum verursacht wurden.

 

 

Verkehrssicherheit Schule 7 – Nachtrag zur Anfrage 06/SVV/0197

 

Herr Schrewe informiert, dass es gegenwärtig keine bekannten Gefahrenpunkte gibt, die vom Straßenverkehr für Schüler der Comenius-Schule ausgehen. Da es sich bei der Brauhausberg Straße um eine Bundesstraße handelt, werden zur Sensibilisierung der Fahrzeugführer auf die besondere örtliche Situation, die bereits vorhandenen auf die Fahrbahn als Piktogramme markierten Verkehrszeichen („Kinder“) in beide Fahrtrichtungen als Verkehrszeichen wiederholend aufgestellt. Eine weitere  Beschränkung des fließenden Verkehrs ist nicht notwendig.

 

Die auch von Schülern genutzte Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Schulgebäude. Auf der gegenüberliegenden Seite existiert wegen einer anderen Linienführung des Busses kein Haltepunkt. Somit gibt es für Schüler und Fußgänger kein Ziel und auch keinen Anlass die Fahrbahn des Brauhausberges dort zu queren.

Auf der Straßenseite der Schule befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn ein ca. sechs Meter breiter Grünstreifen. Dieser ist ohne Strauch- und Baumbewuchs, welcher Sichtverhältnisse auf die Schüler bzw. Fußgänger einschränken könnte. In diesem Abschnitt der Straße sind auch keine besonderen Verkehrsverhältnisse zu beachten, die von der erhöhten Aufmerksamkeit für Schulkinder ablenken könnten. Insofern kann sich der Kraftfahrer hier uneingeschränkt auf das besonderen Schutzbedürfnis der Kinder einstellen und sein Fahrverhalten dementsprechend anpassen.

Ein Großteil der geistig und auch körperlich behinderten Schüler wird durch Fahrdienste zur Schule gebracht. Für diese ist abseits der Hauptstraße im Finkenweg ein Andienungsbereich vorgesehen worden.  Die Kinder werden von hier unter Aufsicht in den Schulbereich geführt. Diese Regelung, wie auch die vorhandene Verkehrsorganisation im Bereich der Schule, wurde im Konsens mit der Polizei und der Schulverwaltung abgestimmt.

Da der Schulbetrieb in der Finkenwegschule nach längerer Pause wieder aufgenommen wurde, wird sowohl von der Straßenverkehrsbehörde als auch der Polizei das Verkehrsverhalten auf der Schulwegbeziehung in diesem Bereich intensiv beobachtet werden. Bei sich darstellender Notwendigkeit werden geeignete Maßnahmen zum weitergehenden Schutz, speziell der Schüler, getroffen.

 

 

 

Baumfällungen in Gefahrenabwehr

 

Herr Jäkel  verliest folgende Informationen über zwei gefällte Bäume aufgrund von Gefahr aus dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen:

 

Im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen wurde am Baum Nr. 3 in der Eichenallee, einer Linde, erhebliche  Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit festgestellt.

Der starke Pilzbefall mit dem Lackporling hat zu einer starken Fäulnis im Stammfuß des Baumes geführt. Hierdurch ist insbesondere im belaubten Zustand und bei Sturm die Gefahr des Baumbruchs gegeben.

Die Fällung der Linde, die über einen Umfang von ca. 1,80 m verfügt, ist für die 19. oder 20. Kalenderwoche vorgesehen und ist durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt.

 

Linde Baum-Nr. 16 in der Sternstraße (Abschnitt Einmündung Trebbiner-Straße) wurde am 15.05.2006 nach vormaliger Inaugenscheinnahme und Untersuchung, durch unseren Rahmenvertragspartner Firma Mallinger, gefällt.

Der Baum war nicht mehr standsicher wie eine Resistographenuntersuchung ergab. Als Spätfolge eines früheren Anfahrschadens war es zu einer fortschreitenden Morschung gekommen. Sofortiges Handeln zur Wiederherstellung der Verkehrsicherheit war dringend geboten. Aufgrund der akuten Gefahrenlage konnte die Öffentlichkeit nicht wie üblich informiert werden.

Zur Fällung wird eine Dokumentation erfolgen, die bei 472.2. einsehbar sein wird.

Die Untere Naturschutzbehörde, wurde telefonisch unterrichtet. Es herrschte Einvernehmen.

 

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