07.06.2006 - 3.4 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 99 „Horstweg Ost“  wird gebilligt. (siehe Anlage 2)

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg Ost“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. (siehe Anlage 3)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen