07.06.2006 - 3.13 22. Änderung des Flächennutzungsplans und Ausle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ist durchzuführen (s. Anlage 2).

 

2.      Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (s. Anlagen 1 und 3).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen