07.06.2006 - 3.16 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 01.04.199...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.16
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Der
Ortsbeirat Satzkorn hat der Vorlage zugestimmt – unter dem Vorbehalt der
Änderung der Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Die Summe für den Ankauf dieser Flächen muss aus dem Haushaltsrest der
ehemaligen Gemeinde Satzkorn 2003 finanziert werden Der Ortsbeirat hat keinen
Beschluss zur Bereitstellung von 20.000 € für den Ankauf von Grundstücken für
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gefasst.
Zu diesem Vorbehalt gibt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz zu Protokoll:
Nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages am 02.06. sei die Stadt Eigentümerin der Fläche und werde die Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen übernehmen. Die Bereitstellung der 20.000 Euro sei eine buchungstechnische Problematik, die im Rahmen des Haushaltes gelöst werde.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“ vom 01.04.1997 wird
aufgehoben.
2.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zum geänderten Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT
Satzkorn entsprechend Anlage 1 und 1A entschieden. Die Abwägungsentscheidung
der ehemaligen Gemeindevertretung Satzkorn vom 01.04.1997 behält ansonsten ihre
Gültigkeit.
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn wird in der geänderten
Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung
wird gebilligt (s. Anlage 2).
4.
Dem
städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn, wird
zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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