07.06.2006 - 3.16 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 01.04.199...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat Satzkorn hat der Vorlage zugestimmt – unter dem Vorbehalt der Änderung der Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Die Summe für den Ankauf dieser Flächen muss aus dem Haushaltsrest der ehemaligen Gemeinde Satzkorn 2003 finanziert werden Der Ortsbeirat hat keinen Beschluss zur Bereitstellung von 20.000 € für den Ankauf von Grundstücken für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gefasst.

 

Zu diesem Vorbehalt gibt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz zu Protokoll:

Nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages  am 02.06. sei die Stadt Eigentümerin der Fläche und werde die Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen übernehmen. Die Bereitstellung der 20.000 Euro sei eine buchungstechnische Problematik, die im Rahmen des Haushaltes gelöst werde.  

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“ vom 01.04.1997 wird aufgehoben.

 

2.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der  erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum geänderten Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn entsprechend Anlage 1 und 1A entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Satzkorn vom 01.04.1997 behält ansonsten ihre Gültigkeit.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn wird in der geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

4.      Dem städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn, wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen