07.06.2006 - 3.25 Kooperationsvereinbarung Landtagsneubau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.25
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Anlage
3 A, 1. Satz
ist zu ersetzen durch:
Die
Gesamtkosten für die erforderlichen Bergungen und Dokumentationen, die sich aus
den Primär- und Sekundärschutz ableiten, werden festgestellt und mit dem
Bauherren, d. h. mit dem Land Brandenburg, abgestimmt. Derzeit sind 2,5
Millionen Euro veranschlagt.
Auf
Nachfrage der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Status der Erläuterungen zur Anlage und zur Erteilung des Bescheides für die
Ausgrabungen bestätigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen als Protokollnotiz,
dass die Erläuterungen nicht Bestandteil der Anlage 3 seien, im Rahmen der
nächsten 4 Wochen die
denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden könne und zur Zeit 2,5 Millionen zur
Verfügung stehen.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragt:
Zurückstellung
der DS 06/SVV/0406.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Änderung des 1. Satzes der Anlage
3 A wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
zahlreichen Gegenstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Landeshauptstadt Potsdam und das Land Brandenburg
schließen auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs unter dem Vorbehalt der
Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung
eine Kooperationsvereinbarung ab.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Land auf der
Grundlage des beigefügten Entwurfs fortzuführen und abzuschließen. Änderungen
und Ergänzungen grundsätzlicher Art, insbesondere solche, die mit zusätzlichen
finanziellen Aufwendungen für die Stadt
verbunden sind, bleiben der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
vorbehalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
50 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
14,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
44,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
282,2 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
139,2 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
29,5 kB
|