07.06.2006 - 5.31 Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Baule...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.31
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen
sowie für Finanzen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 06/SVV/0487 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für
Finanzen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Bei
Bauleitplanverfahren, die hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter
liegen, ist grundsätzlich im rechtlich zulässigen Rahmen vertraglich die
Übernahme der externen Kosten für Planung und etwaige Gutachten sowie die
Erstattung der verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens zu vereinbaren.
2.
Bei
der Neueinleitung von Bauleitplanverfahren ist anhand der Planungsziele zu
entscheiden, ob das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse
Dritter liegt.
3. Für die laufenden Bauleitplanverfahren ist mit der nächsten Entscheidung über die Prioritäten in der verbindlichen Bauleitplanung darüber zu entscheiden, welche Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen. Deren Fortführung soll davon abhängig gemacht werden, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten vertraglich übernommen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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571,5 kB
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