07.06.2006 - 5.33 Antrag auf Aussetzung der Werbesatzung

Beschluss:
zurückgezogen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, namens der Stadtverordneten Dr. Schröter, Fraktion DIE LINKE. PDS, Dr. Przybilski, Fraktion SPD, und Arndt, Fraktion BürgerBündnis/FDP,  eingebracht.

 

Vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner wird anschließend auf formelle und materiell-rechtliche Probleme aufmerksam gemacht und weist darauf hingewiesen, dass der letzte Absatz des Beschlusstextes einen Verstoß gegen die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters beinhalte. 

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Grimm beantragt namens der Fraktion Die Andere:

 

Der 1. Absatz ist um „soziale“ Träger zu ergänzen.

 

 

Im Verlaufe der weiteren Diskussion erläutert der Oberbürgermeister, dass es wichtig sei, die bereits beschlossene und kurz vor der Veröffentlichung stehende Werbesatzung in Kraft zu setzen, damit die Stadt beispielsweise  bestimmte Untersagungsverfügungen realisieren könne. Herr Jakobs empfiehlt, den Antrag zurückzuziehen und sagt zu, dass Juristen mit den Vertretern des Kulturausschusses gemeinsam eine rechtliche Möglichkeit im Interesse der Kulturträger  der Landeshauptsstadt Potsdam erarbeiten und dies in Form einer Änderungssatzung zur bestehenden Werbesatzung in die rechtlich richtige Form bringen. Am 22. Juni 2006 werde dazu im Ausschuss für Kultur eine Aussage getroffen, unter welchen Voraussetzungen eine Übergangsfrist geschaffen werden könne.

 

 

Mit der Aufnahme der Erläuterungen des Oberbürgermeisters in die Niederschrift erklären die Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, Dr. Przybilski, Fraktion SPD, Dr. Schröter, Fraktion DIE LINKE. PDS, und Arndt, Fraktion BürgerBündnis/FDP als Antragsteller der DS 06/SVV/0495, dass diese Vorlage zurückgezogen wird.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in der Sitzung am 25.01.2006 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen  Werbesatzungen treten für alle vom Finanzamt Potsdam anerkannte gemeinnützige kulturelle, wissenschaftliche, sportliche und kirchliche Träger nicht in Kraft.

 

Für die Träger wird der Bestandsschutz vorhandener und gewohnheitsrechtlich genutzter Werbeflächen gewährt, um eine Schlechterstellung zu verhindern.

 

Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des Änderungsantrages zur Änderung der Werbesatzung.

 

Die Vorbereitung des Änderungsantrages erfolgt durch die Arbeitsgruppe Werbesatzung, unter Einbeziehung der Fachbereichsleiterin Kultur und Museum, Frau Dr. Seemann, und des Fachbereichsleiters Stadtplanung und Bauordnung, Herrn Goetzmann.

 

 

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