30.08.2006 - 4.12 Aufstellung von B-Plänen als Satzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat einen geänderten Beschlusstext empfohlen, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossenen Bebauungspläne unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt werden, sofern und sobald die Möglichkeit der Umsetzung des jeweiligen Bebauungsplanes rechtlich und tatsächlich gesichert ist.

 

2. Erweist sich ein Bebauungsplan nach Beschlussfassung als Satzung als nicht umsetzbar, wird der Oberbürgermeister beauftragt, unverzüglich einen Verfahrensvorschlag zur Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes zu unterbreiten. Zu diesem Zwecke sind der Stadtverordnetenversammlung in der zweiten Jahreshälfte 2006 Beschlussvorlagen zur Aufhebung der bereits realisierten, aber noch nicht in Kraft gesetzten Bauleitplanungen und zur Aufhebung oder Änderung der nicht umgesetzten Bauleitplanungen vorzulegen.

 

3. Soweit der als Satzung beschlossene Bebauungsplan fehlerhaft ist, hat der  Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung hierüber und über die Gründe  unverzüglich zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen