30.08.2006 - 6.24 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0622 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse  zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird für die Jahre 2006 bis 2007 die in der Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.

 

  1. Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 getroffenen Festlegungen zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter (06/SVV/487) wird entschieden, dass die in Anlage 1 in den Prioritäten 1 I und 2 I (Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) als Bauleitplanverfahren im Interesse Privater gekennzeichneten Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen. Deren Fortführung soll gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung davon abhängig gemacht werden, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten, in deren hauptsächlichem Interesse das jeweilige Bauleitplanverfahren liegt, vertraglich übernommen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage