27.09.2006 - 4.7 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse  zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird für die Jahre 2006 bis 2007 die in der Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.

 

2.       Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 getroffenen Festlegungen zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter (06/SVV/487) wird entschieden, dass die in Anlage 1 in den Prioritäten 1 I und 2 I (Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) als Bauleitplanverfahren im Interesse Privater gekennzeichneten Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen. Deren Fortführung soll gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung davon abhängig gemacht werden, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten, in deren hauptsächlichem Interesse das jeweilige Bauleitplanverfahren liegt, vertraglich übernommen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen