27.09.2006 - 4.7 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 27.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen
Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse
zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung
wird für die Jahre 2006 bis 2007 die in der Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht
über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.
2. Entsprechend der im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 getroffenen Festlegungen zur
Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen
Interesse Dritter (06/SVV/487) wird entschieden, dass die in Anlage 1 in den
Prioritäten 1 I und 2 I (Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) als
Bauleitplanverfahren im Interesse Privater gekennzeichneten Verfahren
hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen. Deren Fortführung
soll gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung davon abhängig
gemacht werden, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden
verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten, in deren
hauptsächlichem Interesse das jeweilige Bauleitplanverfahren liegt, vertraglich
übernommen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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Anlagen
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1
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