27.09.2006 - 5.33 Sicherstellung einer öffentlichen Nutzung der e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.33
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 27.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender
Änderung zugestimmt:
Der erste Absatz des
Beschlussvorschlages soll lauten:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, den öffentlichen Zugang zur ehemaligen
Militärbadeanstalt in Golm zu
sichern. Dies ist Bedingung für eine Verlängerung des Pachtvertrages mit
der MiCo GmbH.
Zum
Votum des Ortsbeirates Golm wird vom Ortsbürgermeister Herrn Mohr darauf
hingewiesen, dass der Ortsbeirat der ursprünglichen Fassung zugestimmt
habe, die im 1. Absatz den Auftrag an die Verwaltung zum Inhalt hatte, den
Pachtvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Die vom o. g. Ausschuss beantragte Änderung
liege nicht im Interesse des Ortsbeirates Golm.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt die nochmalige Überweisung
der DS mit der beantragten Änderung in den Ortsbeirat Golm.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP, beantragt, die nochmalige Überweisung ebenfalls in
den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und schließt sich der Empfehlung
der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller an, Vertreter des
Ortsbeirates Golm in den o. g. Ausschuss einzuladen.
Abstimmung:
Diese Verfahrensweise wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Pachtvertrag zwischen der MiCo GmbH und der
Stadt Potsdam (als Rechtsnachfolger der Gemeinde Golm und ehemals des
Bundesvermögensamtes) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
- Es
ist für das Grundstück ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das eine
naturnahe Erlebnismöglichkeit des Landschaftsraumes und Gewässerrandes
gewährleistet.
- Die
wegemäßige Erschließung des Grundstückes ist unter Ausnutzung der
Fördermöglichkeiten des ILE-Programmes bzw. der GA-Infrastruktur neu zu
ordnen, dass insbesondere die unter 2. formulierten Prämissen realisiert
werden können.
- Hinsichtlich
einer künftigen öffentlichen Nutzung ist eine „Grundstücksnutzungsordnung“
zu sichern, damit eine sachgerechte und dem nachbarschaftlichen Interessen
dienende Nutzung durch die Allgemeinheit erfolgen kann.