27.09.2006 - 5.33 Sicherstellung einer öffentlichen Nutzung der e...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Der erste Absatz des Beschlussvorschlages soll lauten:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den öffentlichen Zugang zur ehemaligen Militärbadeanstalt in  Golm zu sichern. Dies ist Bedingung für eine Verlängerung des Pachtvertrages mit der MiCo GmbH.

 

Zum Votum des Ortsbeirates Golm wird vom Ortsbürgermeister Herrn Mohr darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat der ursprünglichen Fassung zugestimmt habe, die im 1. Absatz den Auftrag an die Verwaltung zum Inhalt hatte, den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt  zu kündigen. Die vom o. g. Ausschuss beantragte Änderung liege nicht im Interesse des Ortsbeirates Golm.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt die nochmalige Überweisung der DS mit der beantragten Änderung in den Ortsbeirat Golm.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP,  beantragt, die nochmalige Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und schließt sich der Empfehlung der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller an, Vertreter des Ortsbeirates Golm in den o. g. Ausschuss einzuladen.

 

Abstimmung:

Diese  Verfahrensweise wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Pachtvertrag zwischen der MiCo GmbH und der
Stadt Potsdam (als Rechtsnachfolger der Gemeinde Golm und ehemals des Bundesvermögensamtes) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

  1. Es ist für das Grundstück ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das eine naturnahe Erlebnismöglichkeit des Landschaftsraumes und Gewässerrandes gewährleistet.

 

  1. Die wegemäßige Erschließung des Grundstückes ist unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten des ILE-Programmes bzw. der GA-Infrastruktur neu zu ordnen, dass insbesondere die unter 2. formulierten Prämissen realisiert werden können.

 

  1. Hinsichtlich einer künftigen öffentlichen Nutzung ist eine „Grundstücksnutzungsordnung“ zu sichern, damit eine sachgerechte und dem nachbarschaftlichen Interessen dienende Nutzung durch die Allgemeinheit erfolgen kann.