27.09.2006 - 6.15 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0721 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der  erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ entsprechend Anlage 2A und 2B entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).