27.09.2006 - 6.14 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0720 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 3).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 2)

 

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Anlagen zur Vorlage