01.11.2006 - 3.3 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
vertagt
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft haben die Vorlage abgelehnt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragt Zurückstellung dieser Vorlage, da es noch Klärungsbedarf gebe.

 

Abstimmung:

Die Zurückstellung der DS 06/SVV/0620 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Der Stadtverordnete Grünberg bittet, als  Protokollvermerk den Antrag der Fraktion Die Andere in der Niederschrift aufzunehmen, den Beirat Waldstadt/Schlaatz in die Beratung einzubeziehen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).