01.11.2006 - 5.22 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag und Aufh...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Gohlke, Fraktion Familien-Partei beantragt die Überweisung ebenfalls in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0835 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Dem städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen der Aufhebung des Vorhaben-  und Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung der Vorhaben Baumarkt mit Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz wird zugestimmt (s. Anlagen 1 und 2).

 

  1. Die Satzung über den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark Drewitz“ soll gemäß §13 BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich ausgelegt werden.

 

  1. Soweit im Rahmen der Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB keine Stellungnahmen gegen die Aufhebung vorgebracht werden, wird die Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1996 sogleich gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 und § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 1).

 

  1. Der Beschluss über die Vereinfachte Änderung zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ vom 27. Januar 1999 (DS 99/089/1) wird gemäß § 10 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.