06.12.2006 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Lang als betroffener Kleingärtner das Rederecht. Er  äußert sich zu dem von der Stadt geplanten Bauvorhaben und bringt Bedenken der Mitglieder des  Kleingartenvereins vor.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat die Vorlage abgelehnt.

 

Die Mehrheit der Mitglieder des Beirates Waldstadt/Schlaatz empfiehlt, der Beschlussvorlage im Interesse der weiteren Entwicklung des Wohngebietes Schlaatz zuzustimmen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der  Fraktion DIE LINKE. PDS:

 

Der Beschlusstext wird um einen Punkt 4.  ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorhabenträger in den noch abzuschließenden und zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag gehörenden Durchführungsvertrag zu verpflichten,

 

  1. den Betrieb der Kaufhalle am Schilfhof langfristig – mindestens 15 Jahre – als Nahversorger sicherzustellen;

 

  1. die Kleingärtner für die Aufgabe ihrer bisherigen Parzellen zu entschädigen und deren Aufwendungen infolge Übernahme anderer Parzellen zu ersetzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, den VGS nach Maßgabe des Kleingartenentwicklungskonzeptes bei der Bereitstellung von Ersatzparzellen aktiv zu unterstützen.

 

  1. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Forderungen wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung und des VGS, gebildet.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Bretz beantragt namens der Fraktion CDU, statt des im letzten Punkt genannten Arbeitskreises zur Unterstützung der Umsetzung den bestehenden Kleingartenbeirat zu beauftragen.

 

Abstimmung:

Diese Änderung des von der Fraktion DIE LINKE. PDS im 4. Punkt genannten Arbeitskreises wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Die LINKE. PDS beantragte Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 4 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

   

 

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 980/Die Grünen hat  im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am 05.09.2006 folgende Ergänzung des Beschlusstextes beantragt:

 

Ausgleichsmaßnahmen für neu versiegelte Flächen sind im unmittelbaren Umfeld  vorzusehen.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung – als Punkt 5. – wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

(Der Stadtverordnete Kümmel, Fraktion SPD, hat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am 05.09.2006 folgende Ergänzung des Beschlusstextes beantragt:

Im Durchführungsvertrag ist zu sichern,  dass ein Nahversorger am Schilfhof durch den Investor weiter betrieben wird.

Diese hat sich mit der Annahme der von der Fraktion DIE LINKE. PDS beantragten Ergänzung erledigt.)

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.                Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.                Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

3.                Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

4.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorhabenträger in den noch abzuschließenden und zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag gehörenden Durchführungsvertrag zu verpflichten,

 

- den Betrieb der Kaufhalle am Schilfhof langfristig – mindestens 15 Jahre – als Nahversorger sicherzustellen;

 

- die Kleingärtner für die Aufgabe ihrer bisherigen Parzellen zu entschädigen und deren Aufwendungen infolge Übernahme anderer Parzellen zu ersetzen.

 

- Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, den VGS nach Maßgabe des Kleingartenentwicklungskonzeptes bei der Bereitstellung von Ersatzparzellen aktiv zu unterstützen.

 

- Mit der Unterstützung der Umsetzung dieser Forderungen wird der bestehende Kleingartenbeirat beauftragt.

 

 5.        Ausgleichsmaßnahmen für neu versiegelte Flächen sind im unmittelbaren Umfeld  vorzusehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 8 Gegenstimmen.

 

 

Die Stadtverordneten Bankwitz, Buchholz, Arndt, Fraktion BürgerBündnis/FDP, Jäkel, Dr. Schlomm, Fraktion DIE LINKE. PDS, und Keilholz, Grünberg und Grimm, Fraktion Die Andere, haben bei der Abstimmung der DS 06/SVV/0620 mit „NEIN“ gestimmt.

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Anlagen