06.12.2006 - 4.8 B-Plan Lotte-Pulewka-Straße 41/43

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

Diese geänderte Textfassung wird von der Antragstellerin Fraktion SPD übernommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bei der Entwicklung der Brachflächen südlich der Lotte-Pulewka-Straße sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

-       großflächiger Einzelhandel soll nicht zugelassen werden,

-       Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten soll allenfalls in geringfügigem Umfang zugelassen werden

-       Einzelhandel im Bereich der Nahversorgung soll nur in einem Umfang zugelassen werden, der nachweislich nicht über das Wohngebiet Zentrum-Ost hinausgeht

 

Soweit die Anwendung des § 34 Absatz 3 BauGB an diesem Standort eine solche stadtstrukturell verträgliche Entwicklung nicht gewährleisten kann, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren vorzubereiten. 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen