23.01.2002 - 6.28 Mahnkosten und Verzugszinsen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Begründung erfolgt durch die Stadtverordnete Geywitz namens der Fraktion SPD mit der Änderung des Termins der Vorlage einer  Regelung zur Erhebung von Mahnkosten und Verzugszinsen bei privatrechtlichen Forderungen zur Beschlussfassung  am 01. Juni 2002.

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Die Stadtvaerordnetenversammlung beschließt:

 

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zum 01. Juni 2002 der Stadtverordnetenversammlung  eine Regelung zur Erhebung von Mahnkosten und Verzugszinsen bei privatrechtlichen Forderungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.