06.03.2002 - 6.43 Bericht des Ausschusses für Eingaben und Beschw...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird der Stadtverordnetenversammlung in der o. g. Mitteilungsvorlage die jährliche  statistische und inhaltliche Übersicht der durch den Ausschuss  bearbeiteten Eingaben oder Beschwerden bekannt gegeben.

 

Nachdem sich der Stadtverordnete Krause als Vorsitzendfer des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zu Schwerpunkten/Tendenzen der Eingabenbearbeitung geäußert hat, wird die  DS 02/SVV/0071 zur Kenntnis genommen.